Polizei belohnt Radler mit Blumen Von Wolfgang Schemann Münster. Was Fehlverhalten im Straßenverkehr ist, das wissen alle Polizisten ziemlich genau. „Aber wie definiert man, was vorbildliches Verhalten ist?“ fragt Kriminaloberkommissar Jörg Jablonski schmunzelnd. Er koordiniert am Mittwochmorgen eine Polizeiaktion der besonderen Art: eine Radfahrer-Kontrolle, bei der es nicht nur Ermahnungen und Verwarnungsgelder gibt – sondern auch Rosen.
Für vorbildliche Verkehrsteilnehmer. Die Polizeibeamten haben sich
in der Promenade in Höhe der Engelenschanze aufgebaut. Zügig werden die
ersten Räder unter die Lupe genommen: Licht, Bremse, Rahmennummer. Noch
ist kein Vorbild in Sicht. Dann wird Jablonski mit einem Blick zur
Windthorststraße fündig: Da stehen zwei Radler, Vater und Sohn, beide
vorschriftsmäßig behelmt. „Da kommen zwei Kandidaten“, ruft er
den Kollegen zu. Doch die beiden „Kandidaten“ werfen einen Blick auf
die massive Polizisten-Versammlung – und ziehen es vor, nach rechts in
Richtung Innenstadt abzubiegen. Aber wenig später sind die ersten Rosen
fällig: Christiane Schulte-Renneberg, Lehrerin an der Realschule
Kreuzviertel, ist mit Klara und Christian unterwegs. „An der Straße
angehalten, geschaut, über den Überweg geschoben, die Kinder tragen
Helme“, lobt Jablonski. Theresia Wesbuer kommt gerade vom
Schwimmen. Das Fahrrad ist in vorbildlichem Zustand, im Fahrradanhänger
sitzt Leeroy (13 Monate) – vorschriftsmäßig angeschnallt. „Eine nette
Geste“ freut sich die Münsteranerin über den Blumengruß. Wenig später
fährt auch ein junger Mann mit einer Rose davon. „Eine uralte Leeze“,
sagt Jablonski, „aber technisch völlig in Ordnung.“ Das Rad gehört
seiner Freundin – die denn wohl auch in den Genuß der Rose kommen wird. Mit
der Blumen-Aktion beteiligt sich die Polizei an der Kampagne „Münster
bekennt Farbe“. Ohne beim Rosen- Verteilen freilich die „Dornen“ aus
den Augen zu verlieren. Wie Jörg Jablonski am Nachmittag resümiert,
wurden insgesamt mehr als 150 Fahrradfahrer kontrolliert. Einige
bekamen statt der Blumen polizeilichen Unmut in Form von Ermahnung oder
Verwarnungsgeld zu spüren. Wie jener Walkman-Radler, der „mit
zwei verstopften Ohren“ an der Kontrollstelle auflief und sich dann
auch noch „uneinsichtig“ zeigte. In solchen Fällen sind übrigens zehn
Euro fällig – für die man sich eine Menge Rosen hätte kaufen können . .
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